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   BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93   

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BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93 (https://dejure.org/1994,2024)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1994 - XI ZR 127/93 (https://dejure.org/1994,2024)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - XI ZR 127/93 (https://dejure.org/1994,2024)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1203
  • ZIP 1994, 1391
  • MDR 1994, 1144
  • VersR 1994, 1444
  • WM 1994, 2215
  • DB 1994, 2133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 20.02.1904 - V 357/03

    Inwieweit kann gegen den eingeklagten, vom Kläger als "jedenfalls übrigbleibenden

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 57, 97, 101; BGHZ 56, 312, 314 m.w.Nachw.) ist anerkannt, daß es entscheidend auf die zeitliche Reihenfolge der beiderseitigen Aufrechnungserklärungen ankommt: Wenn ein Kläger es versäumt hat, als erster die Aufrechnung mit einem nicht eingeklagten Teil seiner Forderung zu erklären, muß er die Aufrechnung des Beklagten gegen die Klageforderung hinnehmen; eine spätere Gegenaufrechnung des Klägers geht ins Leere.

    Um dieses Ziel zu erreichen, war der Kläger nicht etwa, wie das Berufungsgericht meint, gezwungen, zugleich die Gegenforderung des Beklagten anzuerkennen; er konnte vielmehr die Aufrechnung auch für den Fall des Bestehens der Gegenforderung.erklären (RGZ 57, 97, 101; 97, 269, 273).

  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 224/69

    Rechtsfolgen der Minderung der Werklohnforderung

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 57, 97, 101; BGHZ 56, 312, 314 m.w.Nachw.) ist anerkannt, daß es entscheidend auf die zeitliche Reihenfolge der beiderseitigen Aufrechnungserklärungen ankommt: Wenn ein Kläger es versäumt hat, als erster die Aufrechnung mit einem nicht eingeklagten Teil seiner Forderung zu erklären, muß er die Aufrechnung des Beklagten gegen die Klageforderung hinnehmen; eine spätere Gegenaufrechnung des Klägers geht ins Leere.
  • BGH, 14.11.1989 - XI ZR 97/88

    Rechte einer Sparkasse an einem zum Einzug eingereichten Scheck

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93
    S o mußte nach Auffassung des erkennenden Senats hier das Prozeßvorbringen des Klägers - das vom Revisionsgericht frei und selbständig auszulegen ist (Senatsurteil vom 14. November 1989 - XI ZR 97/88 = WM 1990, 6, 8) [BGH 14.11.1989 - XI ZR 97/88] - verstanden werden: Aus den Schriftsätzen des Klägers vom 7. Mai und 11. Oktober 1991 ergab sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß der Kläger auf jeden Fall - bei Unwirksamkeit seiner früheren Erklärungen also auch durch eine neue Erklärung im jetzigen Prozeß - mit dem nicht eingeklagten Teil seines Darlehensauszahlungsanspruchs gegen die etwa bestehenden Gewinnbeteiligungsansprüche des Beklagten für die Jahre 1986 bis 1990 aufrechnen wollte.
  • RG, 10.12.1919 - V 229/19

    Wiederkaufsrecht.

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - XI ZR 127/93
    Um dieses Ziel zu erreichen, war der Kläger nicht etwa, wie das Berufungsgericht meint, gezwungen, zugleich die Gegenforderung des Beklagten anzuerkennen; er konnte vielmehr die Aufrechnung auch für den Fall des Bestehens der Gegenforderung.erklären (RGZ 57, 97, 101; 97, 269, 273).
  • BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer abweichenden Wertstellung von Bareinzahlungen

    Unter Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen haben die Beklagten unter Hinweis auf diesen Anspruch Klagabweisung beantragt und damit konkludent die Aufrechnung erklärt (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765) [BVerfG 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92]; außerdem haben sie sich auf eine vorprozessual erklärte Aufrechnung berufen (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Juni 1994 - XI ZR 127/93, WM 1994, 2215, 2216).
  • KG, 16.02.2006 - 8 U 131/05

    Prozessaufrechnung: Gegenaufrechnung des Klägers nach hilfsweise erklärter

    Er vertritt vielmehr - ohne nähere Begründung - die Auffassung, dass anerkannt sei, dass es - auch im Falle der Hilfsaufrechnung durch den Beklagten im Prozess - entscheidend auf die zeitliche Reihenfolge der beiderseitigen Aufrechnungserklärungen ankomme (BGH, NJW-RR 1994, 1203; BGH, NJW-RR 1999, 1080; so auch LG Freiburg, WuM 1978, 122).
  • BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 188/01

    Rechtschutzbedürfnis bei Klage wegen in einer notariellen Urkunde verbriefter

    Dann ist die zur Aufrechnung benutzte Gegenforderung verbraucht und kann von dem Beklagten nicht seinerseits zur Aufrechnung verwandt werden (vgl. BGHZ 56, 312, 314; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - III ZR 72/72, WM 1975, 795; BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - XI ZR 127/93, NJW-RR 1994, 1203 unter II 2 a).
  • OLG Dresden, 19.12.2002 - 7 U 1202/02

    Zahlungsgarantie; Aufrechnung; Unternehmenserwerber; Übergang von

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Kläger selbst vor der Aufrechnungserklärung des Beklagten mit dem nicht eingeklagten Teil seiner Forderung seinerseits gegen den Anspruch des Beklagten aufgerechnet hat (BGH, VersR 1994, 1444).
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